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Kreditversicherung

Erweiterter Schutz vor dem Insolvenzverwalter

veröffentlicht am 15.09.2015

Ist eine bezahlte Rechnung wirklich verdient? Aufgrund eines Urteiles des Bundesgerichtshofes (BGH) ist das mehr als fraglich. Mit dem Urteil wächst die Verunsicherung.

Quelle: Euler Hermes

Immer häufiger werden von den Insolvenzverwaltern Zahlungen, die schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet worden sind, angefochten und von den Lieferanten zurückgefordert. Das führt zur Erhöhung der Insolvenzmasse.

Der Gesetzgeber will damit vorrangig eine Chancengleichheit unter den Gläubigern erreichen, damit eben nicht die Unternehmen mit der größeren Einflussnahme auf den schwächelnden Vertragspartner Druck ausüben und sich somit kurz vor der möglichen Insolvenz einen Vorteil verschaffen.

Mit der Anfechtung von Zahlungen, die bis zu zehn Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem insolventen Unternehmen geleistet worden sind, werden Ihre bereits bezahlten Forderungen wieder zu offenen Posten.

Im „Worst-Case-Szenario“ kann dies das Kreditlimit Ihrer Forderungsausfallversicherung übersteigen und führt zu enormen Verlusten, da in der Bilanz nur sehr selten für derartige Fälle Rückstellungen gebildet worden sind. Als Folge verursachen Gewinn- und Liquiditätsverluste Ihnen erhebliche Probleme.

Der BGH sieht in der aktuellen Rechtsprechung eine Zahlung als anfechtbar an, wenn Sie als Gläubiger den Umstand der Zahlungsunfähigkeit Ihres Schuldners kannten. Eine bloße Vermutung ist ausreichend. Dies kann eine schleppende Zahlungsmoral oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen sein. Aber die Beweislast liegt bei Ihnen. Deshalb ist es wichtig, Ihre Kreditversicherung jetzt anzupassen.

 

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