http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Betriebshaftpflicht

Aktive Werklohnklage

veröffentlicht am 15.09.2015

Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft auf. Was ist, wenn die Grenzen überschritten werden?

Seitens der Auftraggeber wird häufig bei der Schlussrechnung die Werklohnforderung mit Schadenersatzansprüchen aufgrund behaupteter Haftpflichtansprüche gekürzt. Sofern aber Ihre Werklohnforderung berechtigt und fällig ist – der Nachweis liegt bei Ihnen −, übernehmen aktuelle Betriebshaftpflichtversicherungen die gesetzlich vorgesehenen Prozesskosten zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Werklohnforderungen. Sollte jedoch rechtsverbindlich festgestellt werden, dass die Werklohnforderung unbegründet ist, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz.

 

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