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Führerscheinkontrolle ist wichtig

Gefängnis oder Geldstrafe

veröffentlicht am 15.03.2016

Zu einer Gefängnis- oder Geldstrafe wird verurteilt, wer ein Kraftfahrzeug ohne erforderliche Fahrerlaubnis führt oder dieses anordnet oder zulässt.

Eine strafrechtliche Verurteilung droht nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter. Juristen empfehlen Arbeitgebern deshalb, sich den Führerschein im Original bei Fahrzeugübergabe und anschließend in der Regel alle sechs Monate vorlegen zu lassen und dieses zu dokumentieren. Die Pflichten und Folgen ergeben sich aus dem § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

 

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