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Kaum noch staatliche Hilfen

Elementarschäden

veröffentlicht am 15.03.2016

Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden bei Gebäuden wird es nach dem Willen der Justizminister der Bundesländer nicht geben.

Die Justizminister-Konferenz hat auch beschlossen, dass Hausbesitzer zukünftig hinreichende Bemühungen zeigen müssen, einen Schaden abzuwenden sowie sich zu zumutbaren Bedingungen versichern zu lassen. Wer also zukünftig nicht nachweisen kann, dass er zumindest versucht hat, sich gegen Hochwasser und andere Naturgewalten abzusichern, wird vom Staat keine Hilfe mehr erhalten.

 

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