Eine Information der Firma Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Erwin Schnepf
Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Der Arbeitgeber schloss eine Lebensversicherung
im Rahmen der betrieblichen
Alters- und Hinterbliebenenversorgung
auf das Leben des Mitarbeiters ab. Auf
Wunsch des Mitarbeiters erklärte der
Versicherungsnehmer gegenüber dem
Versicherer, im Falle des Todes solle „der
verwitwete Ehegatte“ Bezugsberechtigter
der Versicherungsleistung sein. Nach
Auffassung des Gerichts ist dieses auch
im Fall einer späteren Scheidung der
Ehe und Wiederheirat der versicherten
Person regelmäßig dahin auszulegen,
dass der mit der versicherten Person
zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung
verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt
sein soll. Eine Änderung des
Bezugsrechts auf die 2. Ehefrau hätte
schriftlich erklärt werden müssen. |