http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Fragen und Antworten

Aus der Schadenspraxis

veröffentlicht am 15.03.2016

„Meine Autohaftpflicht hat den Schaden meines Unfallgegners reguliert, obwohl ich das nicht wollte. Ist das erlaubt?“

„Ja! Der Versicherer muss sogar so handeln! Es ist gesetzlich geregelt, dass Geschädigte ihre Ersatzansprüche direkt an den Versicherer richten können.

Mit dieser Regelung sollen Verkehrsopfer geschützt werden. Da nun der Schadenersatzanspruch direkt gegenüber dem Versicherer besteht, können Sie die Zahlung einer Entschädigung auch nicht mit einem Regulierungsverbot verhindern. Denn die Regulierungsvollmacht des Versicherers ist in allen Bedingungen verankert.

Der Versicherer kann dabei nach eigenem Ermessen entscheiden.

Nur, wenn Sie Ihrem Versicherer eine unsachgemäße und willkürliche Regulierung nachweisen, können Sie die Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabattes vermeiden!“

 

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