http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Totalschaden

Abzüge im Schadenfall?

veröffentlicht am 15.03.2016

Sind Sie sich sicher, dass Sie den Wert Ihres Eigentums richtig eingeschätzt haben? Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht der Fall ist. Dann haben Sie hoffentlich den Unterversicherungsverzicht vereinbart!

Wohngebäude:
Nur wenn Sie diese Klausel vereinbart haben, geht der Versicherer stillschweigend davon aus, dass der Wert richtig bestimmt wurde. Ihr Gebäude muss dafür mit einem Wertermittlungsbogen der Gesellschaft oder von einem Sachverständigen eingeschätzt werden. Wichtig ist, dass Sie die Wohnfläche korrekt angeben und der Wohnflächendefinition des Versicherers folgen.

Hausrat:
Auch in der Hausrat wird die Summe über die Wohnfläche ermittelt. Entweder es wird ein Wert anhand der Wohnfläche ermittelt und im Vertrag als Höchstentschädigung dokumentiert.

Oder das Deckungskonzept sieht automatisch Höchstentschädigungen vor, die gelten, wenn die dokumentierte Wohnfläche richtig ermittelt wurde.

Trotzdem kann es im Schadenfall zu Einbußen kommen. Oftmals ist der Gesamtwert des Hausrats deutlich höher als der vorgeschlagene m2-Wert des Versicherers. Eine hochwertige Küche kann schon ausschlaggebend sein.

Auch die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen stellen immer wieder ein Problem dar.

Nur wenn Sie Ihre Versicherungssumme ausreichend hoch bemessen, ersparen Sie sich auch im Totalschadenfall ein böses Erwachen!

 

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