http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Produkthaftpflicht

Wo gehobelt wird, da fallen Späne

veröffentlicht am 15.09.2016

Eine Betriebshaftpflicht bietet auch Schutz bei Personen- und Sachschäden durch mangelhafte Produkte. Auch der daraus folgende Vermögensschaden ist abgesichert.

Quelle: zhu difeng – Fotolia.com

Für Vermögensschäden durch mangelhafte Produkte benötigen Sie jedoch eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.

Werden Ihre fehlerhaften Produkte von Ihrem Kunden eingebaut, vermischt oder weiterverarbeitet, haften Sie als Lieferant für finanzielle Nachteile, die Ihrem Kunden daraus entstehen. Hersteller von Produktionsmaschinen können für Fehlproduktionen, die aufgrund defekter Systeme entstehen, zur Verantwortung gezogen werden. Diese Schäden sind in verschiedenen Bausteinen in der erweiterten Produkthaftpflicht versicherbar. Bei Ihnen verbleibt aber noch ein unternehmerisches Restrisiko aus der Vertragserfüllung.

Ein Schadenbeispiel soll die Grenze zwischen versicherten und nicht versicherten Vermögensschäden deutlich machen:

Das defekte Steuerelement einer Werkzeugmaschine verursacht falsch platzierte Bohrungen. Die Ausschussprodukte sind unbrauchbar und haben nur Schrottwert.

Hier besteht Deckung über die erweiterte Produkthaftpflicht für die Anschaffung neuer Rohlinge sowie für den Aufwand einer erneuten Produktion. Das defekte Steuerelement ist jedoch nicht Gegenstand der Entschädigung, da es zu Ihrer vertraglichen Pflicht gehört, ein intaktes Element zu liefern.

Daraus ergibt sich die weitere Konsequenz, dass der aus dem Produktionsausfall angefallene Verlust, der nur daraus resultiert, dass Sie ein fehlerhaftes Teil geliefert haben, nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Kann Ihr Kunde nicht produzieren, weil das Steuerelement nicht funktioniert, müssen Sie das Steuerelement und den entgangenen Gewinn leider selbst entschädigen.

 

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