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Fahrerschutz

Sinnvolle Ergänzung

veröffentlicht am 15.09.2016

Die Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für die Unfallopfer – nicht für den Fahrer.

Ein Fahrer verschuldet selbst einen Unfall, erleidet Verletzungen. Er erhält keine Leistung aus seiner eigenen Kfz-Haftpflicht. Der Fahrer geht leer aus. Wurde die Kfz-Haftpflicht mit einer Fahrerschutzdeckung ergänzt, leistet diese an den Fahrer Verdienstausfall, Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe, sogar eine Hinterbliebenenrente.

 

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