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Feuer-Betriebsunterbrechung

Wie lange wird gehaftet?

veröffentlicht am 15.03.2017

Ein Produktionsstopp anhand eines Feuerschadens ist eine Katastrophe für jedes Unternehmen. Daher ist es wichtig zu prüfen, wie lange der Ausfall dauern kann.

Wenn das Feuer gelöscht ist, geht es mit Gutachten, Umwelt- und Baubehörden und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft erst richtig los. Sofern die Brandruine nicht freigegeben ist und der Wiederaufbau aufgenommen werden darf, sind Ihnen die Hände gebunden. Damit die vereinbarte Haftzeit nicht während der andauernden Betriebsunterbrechung endet, sollte sie mindestens 18 bis 36 Monate betragen, um entgangenen Gewinn und die fixen Kosten ausreichend abzusichern.

 

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