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Pflegestärkungsgesetz II

Was können Sie erwarten?

veröffentlicht am 15.03.2017

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde reformiert. Die Leistungen wurden zum Teil erhöht. Aber was bedeutet das konkret?

In Zukunft gilt der Grundsatz: Ambulant geht vor stationär. Ziel des Gesetzgebers ist, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der eigenen Wohnung gepflegt werden. Das entspricht dem Wunsch der meisten Bürger.

Beispiel ambulante Pflege
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung. Die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 1.298 Euro für einen ambulanten Pflegedienst. Die tatsächlichen Kosten hängen vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Nach einer Untersuchung liegen die Durchschnittskosten bei 2.600 Euro. Der monatliche Eigenanteil würde damit zirka 1.300 Euro betragen.

Beispiel stationäre Pflege
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung. Bei vollstationärer Pflege zahlt die Pflegekasse monatlich 1.775 Euro. Der Eigenanteil für Pflege und Betreuung ist in allen Pflegeheimen gleich.

Hinzu kommen variable Kosten für Ausbildungszuschlag, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Ein Eigenanteil von durchschnittlich 2.000 Euro monatlich kommt schnell zusammen.

Fazit
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, diese Kosten zu tragen, wenn Sie Kinder vor einer Zuzahlungspflicht schützen wollen oder wenn Sie Vermögen schonen und vererben wollen, dann sollten Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

 

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