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Wohngebäudeversicherung

Gefahrerhöhung durch Photovoltaikanlagen (PV)

veröffentlicht am 15.09.2017

Dachbrände sind mit vorhandener PV-Dachanlage erheblich schwerer zu löschen. Das Löschmittel kann den Brandherd durch die vorhandenen Solarpaneele nur unzureichend und erst zeitlich verzögert erreichen.

Um die Einsatzkräfte der Feuerwehr vor der tödlichen Gleichstromspannung der Solaranlage zu schützen, kommen spezielle Löschmittel zum Einsatz. Deshalb verursachen Feuerschäden an Gebäuden mit PV-Anlagen durchschnittlich höhere Kosten.

Die PV-Anlage sollte in den Vertragsbedingungen der Wohngebäudeversicherung ausdrücklich erwähnt sein – auch in bedingungsgemäß definierter Größe. Wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie diese dem Versicherer unbedingt als Gefahrerhöhung anzeigen.

 

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