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Vermieter-Rechtsschutz

Sinnvoller Schutz vor Prozesskosten für Vermieter

veröffentlicht am 15.09.2017

Bei Meinungsverschiedenheiten der Mietparteien muss der Vermieter im Streitfall nicht nur seinen Standpunkt vor Gericht darlegen, sondern eben auch beweisen.

Dieses gelingt dem Vermieter von Wohnraum in der Regel nur dann, wenn er seine Behauptungen gutachterlich untermauern kann.

Das Risiko, ohne Vermieter-Rechtsschutz die Kosten für Anwälte, Gerichts- und Gutachterkosten selbst tragen zu müssen, ist hoch.

Das Prozesskostenrisiko bei einem Streitwert von beispielhaft 14.000 Euro liegt in den ersten beiden Instanzen schon bei 11.398,45 Euro. Rechnet man die Gutachterkosten noch hinzu, werden die Streitwerte selbst bereits erreicht. Das kann also sehr teuer werden.

Grund genug, rechtzeitig für einen Vermieter-Rechtsschutz zu sorgen.

 

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