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Krankenversicherungsbeiträge im Alter

Staatlicher Zuschuss – auch für Privatversicherte

veröffentlicht am 15.09.2017

Im Rentenalter sind bezahlbare Beiträge für die Krankenversicherung ein wichtiges Thema. Gerade weil sich häufig die Höhe der Einnahmen im Alter verringert.

Quelle: pikselstock – Fotolia.com

Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist hier kein Allheilmittel, denn der Status der Mitgliedschaft entscheidet über die zu zahlende Höhe des Beitrages.

Freiwillig in einer GKV Versicherte müssen neben dem Renteneinkommen auch Erträge aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und anderen Versorgungsbezügen verbeitragen. Der Beitrag kann in diesem Fall höher sein als bei einer privaten Krankenversicherung (PKV).

Eine private Krankenvollversicherung ist also nicht zwangsläufig teurer als eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV und bietet darüber hinaus Leistungsvorteile. Dieser Punkt ist umso bedeutender, weil altersbedingt Erkrankungen zunehmen.

Zudem können auch PKV-Versicherte auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Zuschüsse zum Beitrag erhalten. Diese berechnen sich aus dem hälftigen allgemeinen GKV-Beitragssatz von zurzeit 7,3 Prozent auf die gesetzliche Rente und können bis zu 50 Prozent des PKV-Monatsbeitrages ausmachen.

 

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