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Neuer Trend E-Bike

E-Fahrräder richtig versichern

veröffentlicht am 15.09.2017

E-Räder boomen in Deutschland. Mit den steigenden Verkaufszahlen steigen leider auch die Unfallzahlen. Deshalb stellt sich die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz.

Es gibt drei Varianten von E-Fahrrädern.

Bei Pedelecs wird der Fahrer beim Treten unterstützt. Die Unterstützung endet beim normalen Pedelec bei 25 km/h und beim Speed-Pedelec bei 45 km/h. Das E-Bike lässt sich anders als ein Pedelec auch aus eigener Motorkraft bewegen, ohne dass der Fahrer treten muss.

Geht es um den Schaden, den Sie Dritten zufügen, benötigen Sie bei dem einfachen Pedelec nur eine Privathaftpflicht.

Für das Speed-Pedelec und das E-Bike benötigen Sie ein gültiges Kfz-Versicherungs-Kennzeichen, weil diese wie ein Mofa eingestuft werden.

Ähnlich verhält es sich mit dem Schutz für das Fahrrad selbst.

Speed-Pedelec und E-Bike sind in der Regel nur über eine Kaskopolice bei Erwerb des Versicherungskennzeichens versicherbar.

Das normale Pedelec ist in neueren Hausratverträgen über die Klausel des einfachen Fahrraddiebstahls versichert. Allerdings sollte die Höhe der Entschädigungsgrenze überprüft werden. Die üblichen Grenzen von 1.000 Euro oder 1.500 Euro reichen meistens nicht aus.

Und wie steht es um den Fahrer? Steigende Unfallzahlen belegen, dass das Fahren mit einem Elektrorad nicht ganz ungefährlich ist. Eine Unfallversicherung mit angemessenen Summen sollten Sie auf jeden Fall abschließen.

 

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