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Live aus der Schadenspraxis

Durch undichte Fugen in unserer Dusche ist über einen längeren Zeitraum Wasser in die Wand eingedrungen...

veröffentlicht am 16.03.2018

Quelle: saney – Fotolia.com

„Durch undichte Fugen in unserer Dusche ist über einen längeren Zeitraum Wasser in die Wand eingedrungen. Jetzt müssen die Wand und der Estrich aufwendig getrocknet werden. Zahlt die Gebäudeversicherung?“

Die Regulierung dieses Schadens wird höchst unterschiedlich gehandhabt. Vor wenigen Jahren wurde noch von einem versicherten Leitungswasserschaden ausgegangen, da die Dusche als eine mit dem Rohrsystem verbundene Einheit angesehen wurde. Mittlerweile lehnen immer mehr Gesellschaften eine Regulierung ab. Gestützt durch verschiedene Gerichtsurteile wird jetzt davon ausgegangen, dass kein bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser vorliegt.

Die Dusche wird nicht mehr als Bestandteil des Rohrsystems gesehen, so dass Wasser bestimmungsgemäß den Duschkopf verlassen hat und nun Brauchwasser ist. Schäden durch Brauchwasser sind leider vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!

 

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