http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83
http://www.schnepf-finanz.de/

Hausratversicherung

Raub oder Trickdiebstahl?

veröffentlicht am 16.03.2018

Es klingelt, Sie öffnen die Haustür und unbekannte Täter dringen in Ihre Wohnung ein, um Sie zu bestehlen. Ist das ein Raubüberfall?

In den Hausratbedingungen ist klar definiert, wann ein Raub vorliegt. Ein Raub liegt vor, wenn Gewalt angewendet oder eine Gewalttat für Leib und Leben angedroht wird.

Verschaffen sich Täter Eintritt, indem Sie Ihnen die Tür öffnen, liegt noch keine Gewalttat vor.

Selbst wenn Sie beiseitegedrängt werden, ist bei starrer Auslegung die Definition nicht erfüllt.

Eine Ablehnung durch den Versicherer ist sehr wahrscheinlich.

Verschaffen sich die Täter Eintritt, indem sie eine Notlage, eine Befugnis zum Betreten der Wohnung oder eine persönliche Beziehung vortäuschen, liegt ein Trickdiebstahl vor, der in Premium-Bedingungen mitversichert werden kann. Es gelten allerdings Entschädigungsgrenzen.

 

zurück zur Übersicht