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Unternehmer haften

Cyber und Datenschutz

veröffentlicht am 15.09.2018

Die Gefahr, Opfer einer Cyber-Attacke zu werden, besteht mehr denn je. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Haftung noch einmal verschärft worden.

Die heutigen Betriebsabläufe werden immer technischer und komplexer und dadurch werden die Unternehmen auch angreifbarer. Es muss also ein Umdenken bei der Risikobeurteilung stattfinden.

Cyber-Kriminalität
Jahr für Jahr nehmen die Cyberschäden massiv zu. Der Umstand, dass auch Ihr Unternehmen sabotiert, ausspioniert oder erpresst werden kann, sollten Sie nicht mehr ignorieren. Die jährlichen Milliardenschäden für die Datenwiederherstellung, Aktivierung der Netzwerke, Vertragsstrafen oder entgangene Gewinne durch die Betriebsunterbrechung bedeuten für viele Selbstständige das wirtschaftliche Aus.

Datenschutz-Grundverordnung
Die Übergangsfrist ist vorbei. Die Verletzung von personenbezogenen Daten stellt für jedes Unternehmen heute ein neues erhebliches Haftungsrisiko in Verbindung mit empfindlichen Bußgeldern dar.

Daher ist auch zu befürchten, dass mit den weitreichenden Folgen eines Datenschutzvergehens und der Unsicherheit eines betroffenen Unternehmens die Erpressung von Lösegeldern zunehmen wird.

Fazit
Schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Mit einer sehr guten Cyberschutzversicherung können Sie die Kosten eines Hackerangriffs, Datenschutzvergehen und Lösegelder absichern.

Als Geschäftsführer und Vorstand werden Sie mit einer leistungsstarken D&O-Versicherung vor den persönlichen Folgeschäden geschützt.

Und mit einer umfassenden Strafrechtsschutzversicherung erhalten Sie juristische Unterstützung und können die rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) minimieren.

 

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