http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Betriebshaftpflicht

Tätigkeitsbeschreibung

veröffentlicht am 15.09.2018

Für einen uneingeschränkten Versicherungsschutz ist es wichtig, dass alle betrieblichen Tätigkeiten dem Versicherer bekannt sind.

Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages muss dem Versicherer die Betriebsbeschreibung aufgegeben werden, da diese für die Risikoprüfung und Beitragskalkulation ausschlaggebend ist. Wenn in den darauffolgenden Jahren weitere Geschäftsfelder – zum Beispiel neue Gewerke – dazukommen, ist daran zu denken, den Versicherungsschutz zu erweitern. Zur Sicherheit werden Sie auch jedes Jahr mit der Beitragsrechnung zur Hauptfälligkeit des Vertrages von dem Versicherer darauf hingewiesen, diese Veränderungen anzuzeigen.

 

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