http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83
http://www.schnepf-finanz.de/

„Ich habe als Beifahrer eines PKW beim Öffnen der Tür einen Fahrradfahrer getroffen und dabei verletzt...“

Live aus der Schadenspraxis

veröffentlicht am 15.09.2018

„Ich habe als Beifahrer eines PKW beim Öffnen der Tür einen Fahrradfahrer getroffen und dabei verletzt. Wo muss ich den Schaden einreichen?“

Hier kommt es darauf an, wem das Auto gehört, aus dem Sie aussteigen wollten. Waren Sie Beifahrer in einem fremden PKW, zahlt Ihre Privathaftpflicht die Ansprüche des Fahrradfahrers und auch einen möglichen Schaden an der Tür des PKW.

Waren Sie jedoch Beifahrer in einem auf Sie zugelassenen Fahrzeug, werden die Ansprüche des Fahrradfahrers über die Kfz-Haftpflicht reguliert. Einen Schaden an der Tür können Sie nur über eine Vollkasko einreichen. Beides geht zu Lasten Ihres Schadenfreiheitsrabattes.

 

zurück zur Übersicht