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Absicherung Arbeitskraft

Berufsunfähigkeits- und Körperschutzpolicen

veröffentlicht am 15.09.2018

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert die Arbeitskraft umfänglich ab. Leistungsauslösend ist die Tatsache, den Beruf nicht mehr ausüben zu können.

Quelle: asbe24 – stock.adobe.com

Die BU stellt die optimale Absicherung der Arbeitskraft dar und ist einer Körperschutzpolice vorzuziehen.

Es gibt aber diverse Gründe, warum eine Körperschutzpolice zumindest eine sinnvolle Alternative zur BU sein kann.

Vorerkrankungen oder der aktuelle Gesundheitszustand können im Einzelfall eine BU-Absicherung verhindern. Auch bei körperlicher Tätigkeit oder Ausübung von Risikoberufen kann eine BU-Absicherung den einen oder anderen finanziell überfordern.

Gleiches gilt für das Betreiben von riskanten Hobbys, wie beispielsweise Fallschirmspringen, hier kann es durch Risikozuschläge teuer werden.

Kunden müssen aber weder aus gesundheitlichen noch aus finanziellen Gründen völlig auf eine Absicherung verzichten. Angeraten ist dann zumindest eine Körperschutzpolice.

Im Unterschied zur BU ist der Verlust von Grundfähigkeiten auslösender Faktor für eine Leistung, dies gilt auch für eine Vielzahl genau definierter schwerer Erkrankungen.

 

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