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Gerichtsurteil

BGH urteilt zum Schadensersatzanspruch gegenüber Nachbarn

veröffentlicht am 15.09.2018

Infolge von Handwerkerarbeiten am Dach eines Wohnhauses brannte dieses vollständig ab. Durch Feuer und Löscharbeiten wurde das Nachbargebäude erheblich beschädigt. Die Nachbarn wollten vom Dachdecker Schadensersatz, er wurde verurteilt, war aufgrund einer Privatinsolvenz aber zahlungsunfähig. Nun wollten die Geschädigten Schadensersatz vom Eigentümer, auf dessen Grundstück das Feuer ausbrach. Da der Handwerker gewissenhaft ausgesucht wurde, lag kein Verschulden des Auftraggebers vor. Nach Auffassung des BGH ist ein Verschulden auch nicht notwendig, da der § 906 BGB einen verschuldensunabhängigen nachbarschaftlichen Ausgleichsanspruch regelt. Das Gericht vertrat die Meinung, dass der Auftraggeber des Dachdeckers „Störer“ im Sinne des BGB war und damit zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wird der § 906 BGB zum Schadensersatz herangezogen, besteht in der Regel Versicherungsschutz über eine Haus- und Grundstückhaftpflicht-Versicherung.
BGH vom 09.02.2018, Az. V ZR 311/16

 

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