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Live aus der Schadenspraxis

„Im Urlaub ist unser Ferienhaus aufgebrochen worden und es wurden Kleidungsstücke und Wertsachen entwendet..."

veröffentlicht am 15.03.2019

„Im Urlaub ist unser Ferienhaus aufgebrochen worden und es wurden Kleidungsstücke und Wertsachen entwendet. Bleiben wir jetzt auf den Kosten sitzen?“

Wenn Sie für Ihren Hauptwohnsitz eine Hausrat abgeschlossen haben, können wir Sie beruhigen! Im Rahmen der Hausrat gilt für Sachen, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden, eine Außenversicherung als vereinbart. In neueren Verträgen gilt dieser Schutz sogar weltweit. Tritt nun eine der versicherten Gefahren, wie hier ein Einbruchdiebstahl, ein, bekommen Sie im Rahmen von Entschädigungsgrenzen Ihren Schaden ersetzt.

Die Entschädigungsgrenzen unterscheiden sich zwischen den angebotenen Tarifen erheblich. Es lohnt ein Blick in den Vertrag oder ein Anruf bei uns, und zwar vor Ihrem Urlaub!

 

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