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Live aus der Schadenspraxis

„Die Küchenzeile unseres Einfamilienhauses ist bei einem Leitungswasserschaden stark beschädigt worden...“

veröffentlicht am 16.09.2019

„Die Küchenzeile unseres Einfamilienhauses ist bei einem Leitungswasserschaden stark beschädigt worden. Muss ich das der Hausrat oder der Wohngebäude melden?“

Hier müssen erst einmal die Begrifflichkeiten geklärt werden. Die verbreitetste Form der Küche ist nicht die Einbauküche, sondern die in Serie gefertigte Anbauküche/Küchenzeile. Diese kann ohne viel Aufwand entfernt werden und ist somit kein Gebäudebestandteil. Der Schaden an der Anbauküche muss aus diesem Grund der Hausrat gemeldet werden. Eine Einbauküche zählt zum Gebäude, da sie raumspezifisch gefertigt ist und ein Ausbau nur mit großem Wertverlust möglich ist.

Aber auch eine Einbauküche lässt sich auf besondere Vereinbarung in der Hausrat mitversichern. Wir empfehlen diese Vorgehensweise, da dann die Küche auch als gegen Vandalismusschäden nach einem Einbruch mitversichert gilt.

 

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