http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83
http://www.schnepf-finanz.de/

Betriebliche Altersversorgung

Neuregelungen 2020

veröffentlicht am 15.03.2020

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreigrenze für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) steigt von 268 Euro auf 276 Euro monatlich.

Neu für Rentner: Bisher galt lediglich eine Freigrenze für kleine bAV-Renten bis 155,75 Euro, die keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung auslöste. Alle Betriebsrenten oberhalb dieser Grenze waren bisher voll beitragspflichtig.

Ab Jahresbeginn gilt nun ein Freibetrag von 159,25 Euro. Unabhängig von der Höhe der Betriebsrente partizipieren nun hiervon alle bAV-Rentner.

 

zurück zur Übersicht