http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Live aus der Schadenspraxis

„Ich habe den Haustürschlüssel mei­ner Nachbarin verloren. Nun müssen die Schlösser der Schließanlage aus­ gewechselt werden. Wer trägt die Kosten?“

veröffentlicht am 15.03.2020

Quelle: photophonie- stock.adobe.com

Unter der Voraussetzung, dass sich der Schlüssel in Ihrem rechtmäßigen Gewahrsam befand, greift in der Regel die Privathaftpflicht. Allerdings gelten je nach Inhalt des Vertrages Entschädigungsgrenzen in unterschiedlicher Höhe. Geleistet wird für Ersatz der Schlüssel, Austausch der Schließanlage, Notmaßnahmen wie Notschlösser oder auch einen Objektschutz. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Folgeschäden wie einem Einbruch. In Premiumverträgen sind nicht nur private Schlüssel, sondern auch Schlüssel, die sich aus beruflichen oder ehrenamtlichen Gründen in Ihrem Gewahrsam befinden, versichert.

 

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