Eine Information der Firma Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Erwin Schnepf
Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Ja, sofern in der Gebäudeversicherung die Gefahr Leitungswasser vereinbart ist. Allerdings muss erst überprüft werden, welche Rohre in Ihrem Vertrag versichert sind. In Basisverträgen sind die Zuleitungsrohre auf dem Grundstück und innerhalb des Gebäudes versichert, außerdem die Ableitungsrohre innerhalb des Gebäudes. Im schlimmsten Fall wäre das Rohr also nicht versichert. Der Rohrbruch an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes, die der Entsorgung des versicherten Gebäudes dienen, kann glücklicherweise über einen zusätzlichen Baustein mitversichert werden. In der Regel gelten jedoch Entschädigungsgrenzen, die ausreichend hoch vereinbart werden sollten. Aber Vorsicht: |