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Urteile

Fehlende Patientenverfügung

veröffentlicht am 15.03.2020

Ein Urteil des BGH zeigt deutlich auf, wie wichtig eine Patientenverfügung sein kann. Der 1929 geborene Vater des Klägers litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Der Patient wurde vom September 2006 bis zu seinem Tod im Oktober 2011 mittels einer PEG-Magensonde künstlich ernährt. Der BGH lehnte die Klage des Sohnes auf Schadensersatz wegen unzumutbarer Lebensverlängerung ab. Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen. Aus dem durch lebenserhaltende Maßnahmen ermöglichten Weiterleben eines Patienten lässt sich daher ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld nicht herleiten.

Fazit:
Nur der Patient selbst hätte durch eine rechtzeitig erstellte Patientenverfügung sein jahrelanges Leiden verhindern können. BGH vom 02.04.2019, Az. VI ZR 13/18

 

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