http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Live aus der Schadenspraxis

„Über unser Grundstück ist ein schwerer Sturm hinweggefegt und hat diverse Gegenstände beschädigt. Unter anderem wurde unser Trampolin vom Grundstück geweht und stark beschädigt. Außerdem hat es ein parkendes Auto getroffen. Der Grill unserer Outdoorküche ist auch nicht mehr zu gebrauchen. Zahlt das

veröffentlicht am 15.09.2020

Ob diese Schäden versichert sind, kann nur nach einem Blick ins Bedingungswerk eindeutig geklärt werden. Zuerst müssen wir überprüfen, welche Gegenstände in Ihrem Vertrag bei Sturmschäden auf dem Grundstück versichert sind. Hier gibt es deutliche Abweichungen zwischen Basis- und Premium-Verträgen. Falls wir über diesen Weg keine Lösung bieten können, schauen wir, wie der Versicherungsort definiert ist. In den meisten Verträgen zählt die unmittelbar anschließende Terrasse zum Versicherungsort, so dass dort abgestellte Dinge auch gegen die Gefahr Sturm versichert sind.

Bei dem Schaden an dem geparkten Auto muss die Haftungsfrage geprüft werden. Haben Sie das Trampolin nicht ordnungsgemäß gesichert, liegt ein Verschulden vor und die Privathaftpflicht zahlt. Sollten Sie alle Sorgfaltspflichten erfüllt haben, so dass der Schaden nicht zu verhindern war, haften Sie auch nicht für diesen.

 

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