http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Stationäre Krankenhausbehandlung

Privatpatient im Krankenhaus

veröffentlicht am 15.09.2020

Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können durch eine Zusatzversicherung für stationäre Krankenhausbehandlung auf dem höchsten Niveau der medizinischen Leistungsfähigkeit in Kliniken behandelt werden.

Da die Behandlungskosten im Krankenhaus, bedingt durch Art und Schwere der Erkrankung, überhaupt nicht abschätzbar sind, sollte der Patient über eine exzellente stationäre Zusatzversicherung abgesichert sein. Hervorragende Versicherungsprodukte küren den GKV-Versicherten uneingeschränkt zum Privatpatienten. Neben der Auswahl der besten Ärzte spielt auch die freie Krankenhauswahl eine entscheidende Rolle – selbst Spezialkliniken mit Ein- und Zweibettzimmern sind mitversichert. Bei komplizierten stationären Heilbehandlungen kann eine Hightech- Behandlungsmethode bereits der Schlüssel zum Heilungserfolg sein – und als Privatpatient bestimmen Sie, wie, wo und von wem Sie behandelt werden wollen.

 

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