http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Gebäudeversicherung

Was Sie beim Hauskauf beachten müssen

veröffentlicht am 15.09.2020

Jedes Jahr erfüllen sich zahlreiche Menschen den Traum vom Eigenheim, indem sie eine gebrauchte Immobilie erwerben.

Quelle: Wolfilser – stock.adobe.com

Bei der Erstellung des notariellen Kaufvertrages wird der Versicherungsschutz für das Gebäude leider oft nicht angesprochen. Dadurch sind dem Käufer die Konsequenzen häufig nicht bekannt. Die meisten Gebäude wurden vom Verkäufer finanziert, so dass die Versicherung nicht einfach gekündigt werden kann. Hierfür wäre die Zustimmung des Kreditgebers erforderlich. Ist das Gebäude voll bezahlt und das Grundbuch frei von Grundschulden, kann der Verkäufer den Vertrag zum Ablauf kündigen. Dann erwirbt der Käufer möglicherweise ein unversichertes Gebäude.

Ist das Gebäude noch versichert, wird die Versicherung beim Eigentumsübergang auf den Erwerber automatisch übertragen. Erst der Eintrag in das Grundbuch markiert den Eigentumsübergang. Eine Auflassungsvormerkung genügt diesem Anspruch nicht! Nachdem der Erwerber in das Grundbuch eingetragen wurde, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Monats ein außerordentliches Kündigungsrecht wahrzunehmen oder den Vertrag zu übernehmen.

Die bestehende Versicherung sollte deshalb frühzeitig dahingehend überprüft werden, ob der Umfang optimal ist und es keinen Beitragsrückstand gibt!

 

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