http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Live aus der Schadenspraxis

„Der Geruchsverschluss unter unserer Dusche ist gebrochen. Leider muss für die Reparatur die gesamte Duschwanne ausgebaut werden. Zahlt das die Gebäudeversicherung?“

veröffentlicht am 15.03.2021

Das kommt auf Ihren Versicherungsvertrag an. Grundsätzlich muss die Gefahr Leitungswasser vereinbart sein, dann sind zumindest die Nässeschäden durch dieses Abwasser voll abgesichert. Da der Geruchsverschluss eine Armatur ist, wird dessen Reparatur sehr unterschiedlich entschädigt. In Premiumverträgen ist der Bruch des Geruchsverschlusses in der Regel versichert. Aber selbst wenn Schutz besteht, sind Entschädigungsgrenzen möglich, die die Gesamtentschädigung für diese sehr aufwendige Reparatur nach oben begrenzen. In Basis-Verträgen wird oft nur der frostbedingte Bruch entschädigt.

 

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