http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Der Weg der Ware

Absicherung vom Produzenten bis zum Kunden

veröffentlicht am 15.03.2021

Güter legen von der Herstellung bis zum Verkauf einen langen Weg zurück. Dabei sind sie vielen Gefahren ausgesetzt. Damit sie gut abgesichert sind, greifen verschiedene Versicherungen ineinander.

Die Haftung, also die Frage, wer die Verantwortung für die Ware und eventuelle Schäden an ihr trägt, regelt sich durch die Verträge, die Verkäufer, Käufer, Spediteur, Frachtführer und alle anderen Beteiligten untereinander geschlossen haben. Daraus leitet sich auch ab, wer welchen Versicherungsschutz benötigt.

Rohstoffe sowie Halb-, Zwischen- und Fertigprodukte sind im Produktionsbetrieb über die Inhaltsversicherung des Produzenten abgesichert. Bereits verkaufte Ware, die noch im Lager steht, kann über Klauseln mitversichert werden.

Die gesetzliche Haftung des Spediteurs, der den Transport der Ware organisiert, ist im Umfang und der Höhe nach begrenzt. Ebenso die des Frachtführers, der den eigentlichen Transport auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft oder zur See durchführt.

Beide haben dafür eine Haftpflichtversicherung.

Darüber hinaus sind die Güter auf dem Transport und bei transportbedingten Zwischenlagerungen aber auch Gefahren ausgesetzt, für die eine Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Solche Risiken sind über eine Transportversicherung abgedeckt.

Diese bietet finanziellen Schutz vor Schäden an der Ware, entlang der gesamten Lieferkette vom Produzenten bis zum Empfänger. Durch diese Allgefahrenversicherung sind alle transportüblichen Risiken abgedeckt. Haftet ein Dritter für den Schaden, nimmt der Transportversicherer Regress. Das entlastet die Schadenquote des eigenen Vertrages und spart einem selbst Zeit und Geld.

Werden nur selten Waren versandt, gibt es Einzeldeckungen. Oder der Spediteur bietet eine Absicherung an. Bei regelmäßigen Bezugs- und Versandtransporten lohnt sich eine pauschale Jahresversicherung.

 

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