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Urteile

Restwert bei Kfz-Leasing

veröffentlicht am 15.03.2021

Der Leasinggeber ist verpflichtet, die ihm aus einem Schadensfall zustehenden Entschädigungsleistungen eines Versicherers dem Leasingnehmer zugutekommen zu lassen, indem er sie für die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs verwendet oder bei Vertragsende des Leasingvertrages auf den Schadensersatz- oder Ausgleichsanspruch anrechnet. Eine Zahlung, die der Leasinggeber als Minderwertausgleich von dem Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers erhalten hat, mindert deshalb – unabhängig davon, ob der Leasinggeber von einem vertraglich vereinbarten Andienungsrecht Gebrauch macht oder das Fahrzeug verwertet – dessen Anspruch auf Restwertausgleich. BGH vom 30.09.2020, Az. VIII ZR 48/18

 

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