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Urteile

Problematik Arbeitsweg in der gesetzlichen Unfallversicherung

veröffentlicht am 15.03.2021

Der über die Berufsgenossenschaft (BG) versicherte Mann verließ während seiner Schicht bei laufender Maschine vorzeitig seinen Arbeitsplatz. Er meldete sich nicht bei der Arbeitszeiterfassung seines Arbeitgebers ab. Entgegen seiner Gewohnheit hatte der Mann seine Frau auch nicht über den Fahrtantritt per SMS informiert. Er fuhr danach unmittelbar mit seinem PKW auf der Route seines direkten Heimwegs vom Arbeitsplatz weg. Kurz vor dem Erreichen des Hauses kam es bei einem Abzweig zu dem tragischen Unfall. Der Mann verstarb an den Folgen seiner Verletzungen. Die Witwe und das hinterbliebene Kind erhalten jedoch keinerlei Hinterbliebenenleistungen, weil die BG eine Zahlung verweigerte. Grund: Es konnte nicht mehr eindeutig geklärt werden, weshalb der Mann so plötzlich seinen Arbeitsplatz verließ. So konnte auch nicht ermittelt werden, ob er sich wirklich unmittelbar auf dem Nachhauseweg befand – Bedingung dafür, dass die Frau Anspruch gehabt hätte. Denn nur beim Verrichten der Arbeit und auf dem direkten Arbeitsweg besteht der gesetzliche Unfallversicherungs-Schutz. Bundessozialgericht vom 06.10.2020, Az. B 2 U9/19R

 

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