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Urteile

Recht & Gesetz

veröffentlicht am 15.09.2021

Gemeinde zahlt nicht, da die Rückstausicherung fehlt
Das folgende BGH-Urteil betrifft ein nach starken Regenfällen überflutetes Tiefgeschoss. Ursächlich waren Kanalbauarbeiten, der Schaden hätte jedoch durch Einbau einer Rückstausicherung verhindert werden können. Ein durch eine Verengung der Abwasserleitung verursachter Rückstauschaden, der durch eine – hier fehlende – Rückstaueinrichtung hätte verhindert werden können, liegt jedenfalls dann außerhalb des Schutzbereichs einer verletzten Pflicht, wenn der Anlieger nach der einschlägigen Satzung zum Einbau einer solchen Sicherung verpflichtet ist. In diesen Fällen dürfen sowohl der Träger des Kanalisationsnetzes als auch von ihm mit Bauarbeiten an den Leitungen beauftragte Dritte auf die Einrichtung einer funktionsfähigen Rückstausicherung des Anliegers vertrauen. BGH vom 19.11.2020, Az. III ZR 134/19

 

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