http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Betriebshaftpflicht

Subunternehmer angeben

veröffentlicht am 15.03.2022

Als Bauunternehmen oder Generalunternehmer haften Sie für die Schadensfälle auf der Baustelle. Was passiert bei Schadensfällen, die schuldhaft von einem Subunternehmer verursacht worden sind?

Ihr Kunde übergibt Ihnen mit der Auftragserteilung die Verantwortung für sein Bauvorhaben. Für besondere Arbeiten, die Sie nicht selbst für die erforderliche Baufertigstellung erbringen können, beauftragen Sie andere Firmen, wie z.B. für das Aufstellen eines Baugerüstes oder spezielle Dacharbeiten. Kommt es zu einem Schadensfall, der durch einen Subunternehmer verursacht worden ist, wird sich Ihr Kunde dennoch an Sie wenden. Daher sollte Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auch Schäden durch Nachunternehmer mitversichern. Sie wird sich dann an den Subunternehmer wenden und mögliche Regressansprüche in die Wege leiten.

 

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