Eine Information der Firma Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Erwin Schnepf
Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Im vorliegenden Fall hat das BSG entschieden, dass ein nicht zum Geschäftsführer bestellter Mitinhaber einer GmbH
sozialversicherungspflichtig beschäftigt
ist. Das ergebe sich aus seiner Tätigkeit
als kaufmännischer Angestellter. Außerdem würden nicht zum Geschäftsführer
bestellte Angestellte dem Weisungsrecht
der Geschäftsführung unterliegen. Dies
gilt, obwohl dem Angestellten eine
Generalhandlungsvollmacht in Bezug auf
branchenübliche Geschäfte erteilt wurde.
Gesellschafterbeschlüsse bedurften der
einfachen Mehrheit. Bei Stimmengleichheit galt ein Antrag als abgelehnt. Für
über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb
hinausgehende Geschäfte war die Zustimmung der Gesellschafterversammlung nötig.
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