http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau
Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83
http://www.schnepf-finanz.de/

Fragen und Antworten: Live aus der Schadenspraxis

„Meine Sportausrüstung ist bei einem Einbruch aus dem Clubheim entwendet worden. Zahlt die Hausrat?“

veröffentlicht am 15.03.2023

Im ersten Schritt wird überprüft, ob sich die Ausrüstung vorübergehend oder dauerhaft im Clubheim befunden hat. Befand sich die Ausrüstung nur vorübergehend im Clubheim, greift die Außenversicherung Ihrer Hausrat. Diese ist allerdings in der Höhe und auch zeitlich begrenzt. Befand sich die Ausrüstung dauerhaft im Clubheim, muss ein erweitertes Bedingungswerk vorliegen, welches diesen Sachverhalt mit abdeckt. Je nach Versicherer gelten hier Entschädigungsgrenzen.
Grundvoraussetzung ist, dass tatsächlich ein Einbruch und kein einfacher Diebstahl vorliegt.

 

zurück zur Übersicht