Eine Information der Firma Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Webergasse 8, 86633 Neuburg a. d. Donau Telefon: 0 (+49) 84 31/64 22 83 http://www.schnepf-finanz.de/ |
Erwin Schnepf
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Im vorliegenden Fall musste das BSG über einen Wegeunfall entscheiden. Der Kläger hatte seine Heimfahrt mit der Straßenbahn unterbrochen, um ein Rezept aus seiner Hausarztpraxis abzuholen. Der Fußweg zurück zur Bahn ging in dieselbe Richtung wie die Fahrtrichtung der Bahn. Auf diesem Weg erlitt der Mann einen Unfall. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte nicht leisten, da der Heimweg wegen einer privatwirtschaftlichen Angelegenheit unterbrochen worden sei. Der Schutz hätte erst wieder gegriffen, wenn er die Haltestelle erreicht hätte bzw. erneut in die Straßenbahn eingestiegen wäre, so die Versicherung.
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