http://www.schnepf-finanz.de/ Erwin Schnepf Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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Kfz-Haftpflicht

So wird reguliert!

veröffentlicht am 14.09.2011

Sie sind in einen Unfall verwickelt und halten die Forderungen des Unfallgegners für unberechtigt. Sie möchten Ihrem Versicherer deshalb ein Regulierungsverbot erteilen. Geht das?

Der Geschädigte hat bei einem Kfz- Unfall einen gesetzlichen Direktanspruch gegen Ihren Versicherer.

Maßstab für die Schadensregulierung ist der Kenntnisstand des Sachbearbeiters zum Zeitpunkt seiner Entscheidung. Sowohl die Sach- als auch die Rechtslage werden berücksichtigt. Dazu gehören Ihre und die Aussage des Unfallgegners sowie Aussagen von Zeugen. Auch die Ermittlungen der Polizei am Schadensort fließen in die Entscheidung mit ein.

Unter Berücksichtigung aller Informationen liegt es im freien Ermessen des Versicherers, ob und in welcher Höhe er einen Schaden reguliert.

Als Versicherter haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihr Versicherer einen Rechtsstreit führt.

Der Versicherer kann frei darüber entscheiden, ob er es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt oder sich mit dem Anspruchsteller außergerichtlich einigt.

 

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