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Unterversicherungsverzicht

Eine trügerische Sicherheit?

veröffentlicht am 15.03.2012

Ein wichtiges Thema bei der Hausratversicherung ist das Ermitteln der Versicherungssumme. Wird sie mit einer Pauschale von in der Regel 650 EUR je m2 Wohnfläche ermittelt, so wird Unterversicherungsverzicht vereinbart.

Foto: Thomas Berg – Fotolia.com

Diese Berechnungsformel stößt aber an ihre Grenzen. Bei einem Totalschaden stellt die Versicherungssumme gleichzeitig die Obergrenze für die Entschädigung Ihres Hausrates dar. Und die Schadenpraxis zeigt, dass 650 EUR je m2 zu gering sein können.

Ebenfalls große Sorgfalt ist bei der richtigen Einschätzung Ihrer Wertsachen geboten. Der Unterversicherungsverzicht bewahrt Sie nicht vor der Anwendung von Entschädigungsgrenzen für Ihren hochwertigen Hausrat.

Für Wertsachen ist in Standard-Bedingungen eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent vorgesehen. Neben dieser wichtigen Entschädigungsgrenze gelten weitere Begrenzungen für bestimmte Wert sachen.

Diese sind beispielsweise für Bargeld 1.000 EUR sowie für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere 2.500 EUR. Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen und Sachen aus Gold oder Platin dürfen einen Gesamtwert von 20.000 EUR nicht übersteigen.

Individuelle Erhöhungen sind möglich.

Höhere Entschädigungsgrenzen sind versicherbar, wenn Sie Ihre Wertsachen in einem geeigneten Wertbehältnis aufbewahren. Welche Klassifizierung dieses haben muss, schreibt Ihnen Ihr Versicherer vor.

Zusätzliche Tipps für den richtigen Wertschutzschrank erhalten Sie dann auf der Internetseite www.vds.de.

Bei hochwertiger Kunst empfehlen wir Ihnen eine spezielle Kunstversicherung, da der Umfang einer gewöhnlichen Hausratversicherung für diese Gegenstände zumeist nicht ausreicht.

Fazit: Die richtige Wahl der Versicherungssummen sollte sorgfältiger überlegt werden, als einfach pauschale Ermittlungsmethoden anzuwenden.

 

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