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BGH: Urteil

Immer Vorfahrt achten!

veröffentlicht am 15.03.2012

Wer aus einer Ausfahrt herausfährt, hat auch Fahrzeugen auf der linken Fahrspur Vorfahrt zu gewähren. In einer Leitsatzentscheidung hat der BGH entschieden, dass das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden beseitigt, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und ihn nicht zu behindern.
Bundesgerichtshof (BGH) vom 20.09.2011, Az. VI ZR 282/10

 

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