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Details zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Vereinfachte Beantragung und höhere Fördersätze

veröffentlicht am 15.09.2021

Für Immobilienbesitzer sind geförderte Kredite und Zuschüsse der KfW und BAFA schon seit einigen Jahren eine wichtige Säule für einen aktiven Klimaschutz und eine attraktive Gestaltung ihrer Baufinanzierung. Allerdings machten in der Vergangenheit überlappende Zuständigkeiten von Ämtern, zahllose Förderbausteine und die lange Liste notwendiger Antragsformulare einen energieeffizienten Neu- oder Umbau komplex und undurchsichtig. Im Zweifel wurde lieber auf eine Förderung und entsprechend auf einen Umbau verzichtet – auf Kosten der Umwelt.

Seit Juli 2021 sind die vielen Programme nun in der BEG vereint. Immobilienbesitzer profitieren u.a. von einem vereinfachten Antragsverfahren, der Wahl zwischen Kredit und rückzahlungsfreien Zuschüssen sowie höheren und individualisierten Förderpaketen.

So kann der Immobilienbesitzer zusätzliche Maßnahmen im Sinne der Nachhaltigkeit und Verwendung erneuerbarer Energien berücksichtigen und so direkt weitere Unterstützung einplanen. Auf zwei Änderungen durch die BEG möchten wir jedoch aufmerksam machen. Eine wichtige Neuerung ist die zeitliche Planung. Für die Förderfähigkeit muss der Antrag bei der KfW oder BAFA gestellt werden, bevor irgendein Lieferoder Leistungsvertrag zum Beispiel mit Handwerkern geschlossen wurde.

Zum anderen ist für fast alle Maßnahmen eine Fachplanung sowie Baubegleitung verpflichtend, um förderfähig zu sein. Eigenund Gefälligkeitsleistungen werden dadurch erschwert.

Falls also Interesse an einem energieeffizienten Neu- oder Umbau besteht, sprechen Sie uns unbedingt sofort an, um keine Fördermöglichkeiten zu verlieren.

 

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