Eine Information der Firma Finanzen Steinberger GmbH & Co. KG Schildgenstraße 2f, 50169 Kerpen Telefon: 02237/6597874 https://www.finanzen-steinberger.de/generationen/ info@finanzen-steinberger.de |
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Im vorliegenden Fall musste das BSG über einen Wegeunfall entscheiden. Der Kläger hatte seine Heimfahrt mit der Straßenbahn unterbrochen, um ein Rezept aus seiner Hausarztpraxis abzuholen. Der Fußweg zurück zur Bahn ging in dieselbe Richtung wie die Fahrtrichtung der Bahn. Auf diesem Weg erlitt der Mann einen Unfall. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte nicht leisten, da der Heimweg wegen einer privatwirtschaftlichen Angelegenheit unterbrochen worden sei. Der Schutz hätte erst wieder gegriffen, wenn er die Haltestelle erreicht hätte bzw. erneut in die Straßenbahn eingestiegen wäre, so die Versicherung.
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