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Kfz-Schlüssel als Obliegenheit

veröffentlicht am 15.03.2005

Kfz-Schlüssel als Obliegenheit
Wird ein Kraftfahrzeug gestohlen, verlangt der Versicherer sämtliche Schlüssel als Nachweis, dass ein schwerer Diebstahl vorliegt. In einem Schadensfall wollte der Versicherungsnehmer dem Versicherer die Schlüssel nur Zug um Zug zur Leistungszusage aushändigen. Da nicht alle Schlüssel vorgelegt wurden, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Fahrzeug auf andere Weise verschwunden sei. Der Versicherer verweigerte die Entschädigung. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Rechtsauffassung des Versicherers.
(BGH Az.IV ZR 265/03).

 

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