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Rauchwarnmelder

Aktuelle Fristen

veröffentlicht am 15.03.2016

Die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ hat viel Gutes bewirkt: Der überwiegende Teil der Bundesländer hat bereits eine Rauchmelder-Gesetzgebung eingeführt.

Neben der Einbaupflicht bei Neu- und Umbauten gibt es auch für bestehende Wohnungen eine Verpflichtung, Rauchwarnmelder nachzurüsten. Bestehende Wohnungen müssen in Nordrhein-Westfalen bis zum 31.12.2016 und in Bayern bis zum 31.12.2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Weitere Informationen finden Sie hier:
www.rauchwarnmelder-lebensretter.de

 

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