Wichtige Hinweise für Ihren Versicherungsschutz
veröffentlicht am 15.03.2021
Mit den folgenden Beispielen erhalten
Sie Hilfestellungen für Ihren Versicherungsschutz.
Dazu ist es erforderlich,
dass Sie alle gesetzlichen und versicherungsvertraglichen
Verpflichtungen
erfüllen und uns wichtige Änderungen
immer umgehend mitteilen.
Sicherheitsvorschriften und
vertragliche Verpflichtungen
Haben Sie die Revision Ihrer elektrischen
Anlagen termingerecht durchgeführt?
Halten Sie die Prüffristen für Photovoltaikanlagen
ein? Gibt es ein Explosionsschutz-Dokument
und alle Erlaubnisscheine
für feuergefährliche Arbeiten?
Haben Sie Brandschutzhelfer gemäß
Arbeitsschutzgesetz eingewiesen? Werden
Mindestabstände zur Batterieladestation
eingehalten? Halten Sie die
Mindestlagerhöhe von 15 cm für Waren
unter Erdgleiche ein? Beachten Sie:
Selbst nach Umsetzung aller behördlichen
Auflagen und BG-Vorschriften kann
es sein, dass die Sicherheitsvorschriften
in Ihrem Versicherungsvertrag darüber
hinausgehen. Gefahrerhöhungen Stimmt die Nutzungsart aller Gebäude
noch? Ist das Bauamt über Änderungen
informiert? Wird die Garagenverordnung
Ihres Bundeslandes eingehalten? Beachten
Sie: Lagerhallen, Scheunen etc.
dürfen nicht als Garage genutzt werden.
Sind Teile Ihres Betriebes stillgelegt?
Werden leerstehende Gebäude im Winter
beheizt? Sind Gebäude eingerüstet?
Sind erschwerende Risiken in der Nachbarschaft
hinzugekommen? Allgemeine Veränderungen
und neu hinzukommende Risiken Hat sich Ihr Tätigkeitsfeld verändert oder
erweitert? Muss Ihre Betriebshaftpflicht
vom Umfang her und der Höhe nach angepasst
werden und sind geänderte gesetzliche
Rahmenbedingungen wie das
AGG und das UmSchadG berücksichtigt
worden? Sind neue Risiken hinzugekommen?
Sind Sie umgezogen oder ist eine
neue Betriebsstätte hinzugekommen?
Nur wenn Sie uns einen neuen Versicherungsort
mitteilen, sind Sie dort versichert!
Sind An-, Um- und Ausbauten
erfolgt? Haben Sie Neuanschaffungen
vorgenommen oder haben vorhandene
Anlagen eine Wertsteigerung erfahren?
Sind Lagervorräte ausreichend hoch
versichert? Stimmen also alle Versicherungssummen
noch? Müssen diese
durch einen Sachverständigen überprüft
werden? Haben Sie für den Fall einer
Betriebsunterbrechung einen Notfallplan?
Sind die Haftzeiten Ihres Vertrages
ausreichend lang? Bestehen produktionsbedingte
Abhängigkeiten von Abnehmern
oder Zulieferern? | Schadensmeldung Melden Sie uns Schäden immer umgehend,
damit Sie sich Ihren wertvollen
Versicherungsschutz erhalten! Haben Sie Rückfragen? Sprechen Sie uns bitte an, wenn wir Ihre
vertragliche Situation prüfen sollen. |
Weiterempfehlen:
zurück zur Übersicht