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Werkverkehrsversicherung

Diebstahl aus dem Auto

veröffentlicht am 15.03.2007

Als Handwerker bewegen Sie täglich im Werkverkehr Ihre Fahrzeuge. Wie steht es um Ihr Material oder Werkzeug, wenn das Fahrzeug aufgebrochen oder beim Unfall beschädigt oder gar zerstört wird?

Selbstverständlich ist Ihr Lieferwagen oder Kundendienstfahrzeug haftpflichtversichert; auch die Schäden an Ihrem Fahrzeug sind meistens mit einer Kaskoversicherung abgesichert!

Aber der Wageninhalt – Werkzeuge und Ware – müssen extra versichert werden oder Sie müssen als Unternehmer den Schaden selber tragen.

Mit einer Werkverkehrsversicherung ist Ihr Hab und Gut während der Beförderung (Transportmittelunfall) und beim Aufbruch gegen Diebstahl versichert. Die gesondert zu vereinbarende Nachtzeitklausel – wenn Ihr Mitarbeiter das Fahrzeug mit nach Hause nimmt – erweitert den Schutz sogar auf täglich 24 Stunden.

S.B.

 

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