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Pflegeversicherung

veröffentlicht am 15.03.2005

Pflegeversicherung
Kinderlose, die nach dem 31.12.1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen ab dem 01.01.2005 einen Zuschlag von 0,25 % zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Eltern, bei denen die Kinder nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, müssen den Nachweis (Geburtskunde, Abstammungsurkunde) gegenüber Ihrem Arbeitgeber erbringen, damit dieser Zuschlag für sie entfällt. Für vor dem 1. Januar 2005 geborene Kinder kann der Nachweis noch bis zum 30.06.2005 erfolgen. Gleiches gilt für Eltern von Stief- und Pflegekindern.

S.B.

 

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